Lastschriften und Daueraufträge ändern

Nachdem Sie Ihr neues Konto bei der Direktbank eröffnet haben, müssen Sie nun die Weichen dafür stellen, dass die neue Bankverbindung zur Drehscheibe für Ihre Bankgeschäfte wird. Dazu gehört vor allem, dass Sie die neue Bankverbindung jedem mitteilen, der Ihnen Geld überweist. Die wichtigste Änderung betrifft dabei sicherlich Ihren Arbeitgeber. Auch wenn Sie Altersrenten, Berufsunfähigkeitsrenten oder sonstige Leistungen beziehen, müssen die entsprechenden Stellen informiert werden, damit die Zahlungen ab sofort auf dem neuen Konto landen.

Änderungsbedarf besteht zudem überall dort, wo Sie Einzugsermächtigungen erteilt haben. Versicherungen, Raten für Sparverträge oder Mitgliedsbeiträge lässt man in der Regel per Lastschrift vom Konto einziehen. Jeder Empfänger, der von Ihnen eine Einzugsermächtigung erhalten hat, muss nun eine Nachricht bekommen, in der ihm die neue Kontoverbindung mitgeteilt wird. Manche Direktbanken liefern Ihnen entsprechende Vordrucke oder Aufkleber kostenlos mit den Unterlagen, die Sie nach der Kontoeröffnung bekommen. Durch einen solchen Service sparen Sie viel Zeit, denn die geänderte Kontonummer und die neue Bankleitzahl können Sie auf diese Weise mit deutlich weniger Schreibaufwand bekannt machen.

Ebenso wie Lastschriften müssen auch Daueraufträge nach einem Wechsel des Girokontos geändert werden. Ein klassisches Beispiel für Bereiche, in denen Daueraufträge zum Einsatz kommen, ist die Zahlung der Wohnungsmiete. Damit der Vermieter sein Geld reibungslos erhält, müssen Sie den entsprechenden Dauerauftrag bei der neuen Bank einige Tage vor dem ersten Zahlungstermin einrichten. Zudem muss am Tag der Ausführung bereits Guthaben in ausreichender Höhe auf dem neuen Girokonto vorhanden sein.

Die notwendigen Änderungen bei Lastschriften und Daueraufträgen erfordern einen gewissen Zeiteinsatz. Doch es lohnt sich, hier ein paar Stunden zu investieren. Schließlich ersparen Sie sich durch die Nutzung eines Kostenlosen Girokontos fortan die Gebühren, die Sie bislang bei Ihrer Hausbank zahlen mussten.